Finanzamt Basics

 

Welche Verpflichtungen bestehen für einen Gründer eines neuen Unternehmens gegenüber dem Finanzamt?
Es ist eine Meldung innerhalb eines Monates ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit zu erstatten und um Vergabe einer Steuernummer anzusuchen  

Welches Finanzamt ist für eine Neugründung zuständig?
Im Normalfall ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet, also das so genannte Betriebsfinanzamt“. 

Gibt es für einen/eine NeugründerIn steuerliche Begünstigungen?
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) sieht für Betriebsneugründungen und für Betriebsübertragungen steuerliche Begünstigungen vor. 

Benötigt man als UnternehmerIn eine Buchhaltung?
Für Zwecke der Gewinnermittlung sind im Regelfall die getätigten Geschäftsfälle in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelten Buchführung zu erfassen. 

Kann man ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung verwenden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können diverse pauschalierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. 

Welche Abgaben muss der Unternehmer im Wesentlichen bezahlen?
Primär sind Einkommen- und Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu entrichten. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) fällt die Körperschaftsteuer an. Unternehmer, die in ihrem Betrieb ArbeitnehmerInnen beschäftigen, müssen auch lohnabhängige Abgaben zahlen. 

In welcher Form sind die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu entrichten?
Für diese Abgaben sind zunächst vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Nach Abgabe der ersten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung ermittelt das Finanzamt die endgültige Steuerbelastung, wobei die Vorauszahlungen angerechnet werden. 

Muss ein/e UnternehmerIn immer Umsatzsteuer bezahlen?
Nein. UnternehmerInnen, die in einem Jahr nicht mehr als 22.000 € (ab 1.1.2007 30.000 €) Umsatz erzielen („KleinunternehmerInnen“), sind von der Umsatzsteuer befreit. 

Was versteht man unter dem Begriff „Vorsteuer“?
Damit ist jene Umsatzsteuer gemeint, die ein Unternehmer (Lieferant) einem/einer anderen Unternehmer in Rechnung stellt. Diese Vorsteuer kann der andere UnternehmerIn von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. 

In welcher Form ist die Umsatzsteuer zu entrichten?
Die Zahllast, das ist der Unterschiedsbetrag zwischen der geschuldeten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer, muss monatlich – in besonderen Fällen vierteljährlich – an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Umsatzsteuergutschrift, die sich bei einem Vorsteuerüberschuss ergibt, ist über FinanzOnline (Eingaben/ Erklärungen) oder mit dem Formular U 30 dem „Betriebsfinanzamt“ zu melden. 

Wer benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Falls Sie steuerpflichtige Leistungen an UnternehmerInnen erbringen bzw. in Geschäftsbeziehungen mit UnternehmernInnen in anderen EUStaaten treten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (UID). Sie benötigen die UID aber auch, wenn Sie den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über 10.000 € geltend machen wollen. 

Gibt es ein vereinfachtes System für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können diverse Pauschalierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden  

Ist eine Ausgabe immer als Betriebsausgabe abzugsfähig?
Nein. Um einen Abzugsposten als Betriebsausgabe handelt es sich nur dann, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und aus Sicht des Unternehmers dem Betrieb dienen und nicht unter das Abzugsverbot ( § 20 EStG) fallen. 

Was können Sie gegen einen Bescheid Ihres Finanzamtes unternehmen?Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Berufung zu erheben. Wesentlich ist die Einhaltung der Berufungsfrist: Diese beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheides. 

Gibt es Formulare speziell für Neugründungen?
Für eine Unternehmensgründung sind vor allem die Formulare zum Verfahrensrecht und Neugründungs- Förderungsgesetz von Bedeutung.  

Ist es möglich Steuererklärungen elektronisch einzubringen?
Bestimmte Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung) können bzw. müssen über FinanzOnline (Eingaben/Erklärungen) elektronisch eingebracht werden. Ab der Veranlagung 2006 gilt dies auch für die Feststellungserklärung von Personengesellschaften und Vermietungsgemeinschaften. 

 



Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Doppelte Buchhaltung?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft - OG, Kommanditgesellschaft - KG)

bis 220.000 € Umsatz im Vorjahr wahlweise Basispauschalierung,
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung (nach § 4 Abs. 1 EStG) möglich

bis 400.000 € Umsatz wahlweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung (nach § 4 Abs. 1) möglich

bei zweimaligem Überschreiten der Umsatzgrenze von 400.000 € oder einmaligem Überschreiten von 600.000 € doppelte Buchführung nach § 5 EStG verpflichtend.

Kapitalgesellschaften

(GmbH, AG), ab 2008 auch GmbH&CoKG

keine Umsatzgrenze doppelte Buchführung (nach §5 EStG, gilt für GmbH und AG auch bei nicht gewerblicher Tätigkeit) unabhängig vom Umsatz stets verpflichtend.